Ablauf einer Energieberatung

Jedes Haus und die Bedürfnisse der Bewohner sind anders. So individuell wie meine Beratung, ist daher oft auch der Ablauf der Energieberatung. Sie selbst können jederzeit entscheiden, wie intensiv meine Tätigkeit aussehen soll. Als staatlich anerkannter Energieberater reicht mein Leistungsspektrum von der Erstellung eines Energieausweises über die Entwicklung eines energetischen Konzepts bis hin zur Begleitung der geplanten Baumaßnahmen mit Beratung bei Ausschreibungen und Rechnungsprüfungen sowie der Begleitung von Anträgen für Fördermittel und Zuschüsse. Ich bin vorrangig tätig im Burgenlandkreis, in Halle und Leipzig.

Ablauf Energieberatung für Bestandsimmobilien

1. Vor-Ort-Begehung

Beim ersten Termin bei Ihnen vor Ort lernen wir uns kennen und das Haus wird einem Check unterzogen bei dem die Schwachstellen aufgenommen werden. Je nach Umfang des Sanierungsvorhabens kann dieser Termin bis zu 2 Stunden dauern.

Bitte halten Sie für diesen Termin alle Ihnen vorliegenden Bauunterlagen und Zeichnungen vom Haus bereit. Während des Energieberatungs-Termins können wir auch alle Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen.

Dieser Termin ist auch notwendig, damit ich für Sie Fördermittel für Ihre Energieberatung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen kann. Denn die BAFA übernimmt oft 50 Prozent der Kosten, die Ihnen durch meine Tätigkeit als Energieberater entstehen.

2. Analyse

Als staatlich geprüfter Energieberater untersuche ich nicht nur die Bausubstanz Ihres Hauses. Neben Wänden, Dach und Fenstern werden je nach Vorhaben auch technische Anlagen wie beispielsweise Heizung einer Prüfung unterzogen.
Die Zustandsbeschreibung Ihres Hauses ist die Basis für das Sanierungskonzept. Denn nur im Zusammenspiel aller baulichen und technischen Daten kann ein energetisch sinnvolles Konzept entstehen.

Sie möchten gern einen ersten Überblick über den energetischen Standard Ihres Hauses bekommen? Der Energie-Check hilft Ihnen dabei. Er vergleicht Ihr Haus mit den aktuellen Standards eines Neubaus oder KfW-Effizienzhaus. Gleichzeitig dient er als Einstieg in das Energieberatungsgespräch. Er ersetzt jedoch nicht die Beratung durch einen Energieberater.

3. Sanierungskonzept

Auf Basis der Analyse-Daten entwickeln Energieberater ein individuelles Sanierungskonzept, das verschiedene energetische Modernisierungsvarianten enthält. Zudem enthält der Bericht bereits konkrete Empfehlungen und auch Kostenschätzungen.

Zudem liefert das Papier Ihnen eine Übersicht, welche Fördermittel für die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen beantragt werden könnten.
Abschließend erhalten Sie mit dem Bericht auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse. Hier können Sie genau erkennen, welche Kosten welchen Nutzen bringen und wann sich Ihre Investitionen amortisiert haben. Wie viele Energiekosten Sie sparen können, erfahren Sie durch zahlreiche energetische Variantenvergleiche.

4. Vorstellung der Maßnahmen

Mit der Übergabe des Berichtes stelle ich Ihnen die Ergebnisse und einzelne Schritte vor. Je nach Umfang des Sanierungsvorhabens dauert dies bis zu zwei Stunden. 

Dabei erläutere ich Ihnen die Ergebnisse aus den Berechnungen und stelle konkrete Handlungsempfehlungen vor. Wir besprechen zudem, wie wirtschaftlich sinnvoll einzelne Maßnahmen sind. Es bleibt dabei genügend Zeit für alle Ihre Fragen rund um die Energieberatung.

5. Optional: KfW-Antrag

Wenn Sie sich auf Basis der empfohlenen Maßnahmen für ein konkretes Vorhaben entschieden haben und Zuschüsse oder Darlehen von der KfW in Anspruch nehmen wollen, stelle ich die für die Beantragung erforderliche „Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren- Kredit“ bereit. Dieses Formular ist erforderlich, wenn Sie über Ihre Bank, Sparkasse oder Versicherung die KfW-Förderung beantragen. 

6. Optional: Angebotseinholung und Beauftragung

Wenn Sie auch bei den weiteren Schritten Ihrer Sanierungsmaßnahmen auf die unabhängige Meinung eines Energieberaters Wert legen, unterstütze ich Sie bei der Einholung verschiedener Angebote ausgewählter Unternehmen für die einzelnen Maßnahmen. So ist für Sie die inhaltliche und kostentechnische Vergleichbarkeit stets gewährleistet.

7. Optional: Baubegleitung

Auch während der Umsetzungsphase können Sie meine Unterstützung als Energieberater in Anspruch nehmen. Dabei kontrolliere ich die fortlaufenden Arbeiten und achte auf eine einwandfreie Ausführung sowie deren Inbetriebsetzung durch die beauftragten Firmen. 

8. Optional: Energieausweis

Grundsätzlich kann ein Energieausweis jederzeit erstellt werden. Wenn Sie energetische Modernisierung geplant haben, ist es sinnvoll den Energiebedarfsausweis erst nach der Umsetzung zu erstellen.

Ablauf Energieberatung Neubau und KfW-Effizienzhaus

1. Der erste Termin

Beim Neubau oder Bau eines KfW-Effizienzhauses sollten Architekt und Energieberater von Anfang an zusammenarbeiten. Nur so kann das Zusammenspiel von baulicher Hülle und Anlagentechnik auch richtig funktionieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein bestimmtes KfW-Effizienzhaus-Niveau erreichen möchten und sich für erneuerbare Energien interessieren.

Am ersten Termin sollten daher Architekt und Energieberater gemeinsam teilnehmen. Hier werden Ihre Wünsche und Vorstellungen aufgenommen. Eventuell schon vorliegende Bauplanungen und Zeichnungen vom Haus sollten Sie bei diesem Termin bereithalten.

Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, ob für Sie der Bau eines KfW-Effizienzhauses in Frage kommt und Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen möchten, ist dieser Beratungstermin sinnvoll.

2. Planung

Auf Basis Ihrer Wünsche und Vorstellungen erstelle ich in Absprache mit dem zuständigen Architekten den Energiespar-Nachweis „EnEV 2014“. Dieser beinhaltet unter anderem Wärmeschutzberechnungen und eine sinnvolle Auswahl der Anlagentechnik wie Heizungsanlagen oder Anlagen für erneuerbare Energien. Auch auf die Auswahl der entsprechenden Baustoffe wird eingegangen. Besonders viel Wert lege ich auf möglichst viele energetische Variantenvergleiche. So erhalten Sie einen guten Überblick welches KfW-Effizienzhaus mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden kann und am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

Zudem enthält der Bericht konkrete Empfehlungen und Kostenschätzungen. Auch eine Übersicht, welche KfW-Fördermittel Sie für den Bau beantragen könnten, finden Sie in diesem Bericht.

3. Vorstellung der Maßnahmen

Mit der Übergabe des Berichtes stellen Energieberater und Architekt Ihnen die Ergebnisse und einzelne Schritte vor. Je nach Umfang dauert dies bis zu zwei Stunden. 

Dabei erläutern wir Ihnen die Ergebnisse aus den Berechnungen und stellen konkrete Handlungsempfehlungen vor. Zudem helfen wir Ihnen durch konkrete Vorschläge zu einer besseren Entscheidungsfindung für ein KfW-Effizienzhaus. Wir besprechen zudem, wie wirtschaftlich sinnvoll einzelne Maßnahmen sind. Dabei wird sichergestellt, dass nur die notwendigen Baustoffe, Materialstärken und technischen Anlagen zum Einsatz kommen – also nur Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftlich sinnvoll und förderfähig sind und in Ihrem Kostenrahmen liegen. Es bleibt dabei genügend Zeit für alle Ihre Fragen.

4. Optional: KfW-Antrag

Wenn Sie sich auf Basis der empfohlenen Maßnahmen für ein konkretes Vorhaben entschieden haben und ein Darlehen von der KfW in Anspruch nehmen wollen, stelle ich die für die Beantragung erforderliche „Bestätigung zum Antrag Energieeffizient -Bauen Kredit“ bereit. Dieses Formular ist erforderlich, wenn Sie über Ihre Bank, Sparkasse oder Versicherung die KfW-Förderung beantragen.

5. Optional: Angebotseinholung und Beauftragung

Wenn Sie auch bei den weiteren Schritten Ihrer Sanierungsmaßnahmen auf die unabhängige Meinung eines Energieberaters Wert legen, unterstütze ich Sie bei der Einholung verschiedener Angebote ausgewählter Unternehmen für die einzelnen Maßnahmen. So ist für Sie die inhaltliche und kostentechnische Vergleichbarkeit stets gewährleistet.

6. Optional: Baubegleitung

Auch während der Umsetzungsphase können Sie meine Unterstützung als Energieberater in Anspruch nehmen. Dabei kontrolliere ich die fortlaufenden Arbeiten und achte auf eine einwandfreie Ausführung sowie deren Inbetriebsetzung durch die beauftragten Firmen. 

7. Energieausweis

Grundsätzlich wird nach Abschluss der Neubauten immer ein Energieausweis erstellt. Dieser wird auch von der Baubehörde als Nachweis gefordert.

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