Was ist ein Energieausweis?

Der Gesetzgeber hat den Energieausweis eingeführt, damit Käufer oder Mieter einer Immobilie bei der Auswahl unterstützt werden – schließlich gehören Energiekosten zu den laufenden Kosten, die den Geldbeutel am meisten belasten.

Für Verkäufer/Vermieter besteht mit der seit 2014 eingeführten Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2014 die Pflicht, einen Energieausweis bei Veräußerung/Vermietung vorzulegen. Ansonsten ist mit einem Bußgeld von mehreren Tausend Euro zu rechnen. Zudem dürfen Notare bei fehlendem Energieausweis keinen Vertrag abschließen. Im Gegensatz zu den hohen Nebenkosten, die beim Verkauf einer Immobilie anfallen, kostet ein Energieausweis vergleichsweise wenig.

Der Bauantrag entscheidet: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher von beiden für Ihre Immobilie notwendig ist, hängt vom Datum des Bauantrages bzw. vom energetischen Zustand  (WSVO 1977) ab. Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

Bedarfsausweis: aufwendiger, aber aussagekräftiger

Für alle Wohngebäude (bis zu 4 Wohneinheiten) für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag eingereicht wurde und die zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, fordert der Gesetzgeber einen Bedarfsausweis. Fast alle Verkäufer benötigen laut dena (Deutsche Energie-Agentur) diesen Ausweis, da drei von vier Immobilen vor 1977 erbaut wurden.

Ein Bedarfsausweis macht für den Energieberater erheblich mehr Aufwand als ein Verbrauchsausweis, denn das Haus muss energetisch simuliert werden. Beurteilt werden in erster Linie bauliche Hülle wie die Qualität der Fenster oder die Dämmung sowie Anlagentechnik wie die Heizungsanlage. Wenn Sie Bauzeichnungen, Grundrisse oder Schnitte vom Gebäude zur Hand haben, wird der Aufwand zur Erstellung eines Bedarfsausweises verkürzt – das spart Kosten. Welche Unterlagen dabei wichtig sind, teile ich Ihnen in einem telefonischen Gespräch mit.

Verbrauchsausweis: kostengünstig und verbrauchsorientiert

Für alle Wohngebäude für die nach dem 1. November 1977 ein Bauantrag eingereicht wurde, reicht prinzipiell der preiswerte Verbrauchsausweis. Dieser basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Kleiner Nachteil: Der Verbrauchsausweis bietet für den Mieter oder Kaufinteressenten nur eine bedingte Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien, da Heizverhalten, Anzahl der Personen im Haushalt oder ein täglich beheizter Kaminofen die Verbrauchsdaten beeinflussen können.

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die jährlichen Abrechnungen der Energieversorger (z.B. Gas oder Strom) oder Brennstofflieferanten benötigt. Der Nachweis für die letzten drei Jahre muss lückenlos belegt werden.

Beispiel: Muster-Verbrauchsausweis